Jetzt Infos Anfordern

Anrede *
 Herr Frau

Ihr Name *

Geburtsdatum *

Straße *

PLZ / Ort *

Telefon *

Email

Am besten zu erreichen

Ihre Nachricht

barmenia-zg-tarif-abschliessen

Der Testsieger Tarif, Barmenia ZG, aus der Finanztest 12.2008 mit der Bewertung “sehr gut” wurde ab 02/2010 durch den neuen Tarif Barmenia ZGPlus ersetzt.

Zu den bekannten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wie Kronen, Brücken, Inlays und Implantaten wurden auch Zusatzleistungen wie Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung und Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen mit aufgenommen. In Kombination mit dem GKV Festkostenzuschuss können bei Regelversorgungen 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Zudem können max. 3 fehlende Zähne und bereits vorhandener Zahnersatz mitversichert werden. Beim Tarif ZGPlus gibt es generell keine Altersbeschränkung (kein Aufnahmehöchstalter). Durch die Summenbegrenzung kann beim Tarif Barmenia ZGPlus in den ersten 5 Jahren eine Erstattungsleistung von 5000 EUR in Anspruch genommen werden.

Zahnbehandlung

Zahnreinigung
Was wird bei der Zahnreinigung erstattet?
Pro Kalenderjahr kann man folgende Leistungen bis zu einem Wert von 85 EUR abrufen.
– Untersuchungen der Zaehne, des Mundes und des Kiefers auf Krankheiten, Erstellung eines Hygnienestatusses.
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sog. professionelle Zahnreinigung),
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
- Fissurenversiegelung.

Mit einer max. Erstattung von 85 % (max. Rechnung des Zahnarztes bis 100 EUR), kann man i.d.R. 1 mal pro eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen.

Zahnbehandlung Der Tarif ZG Plus erstattet 85 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen.
- Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig.
Ebenfalls unter den 85 % Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für nicht zur Leistungspflicht der GKV zählenden
a) Wurzelbehandlungen;
b) Paradontosebehandlungen;
c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kfo-Behandlung).
Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entfällt die Erstattung aus dem Tarif ZG Plus.

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für:
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).

Vorhandener
und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist
für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und
Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Standard GKV Grundversorgung
Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ?
100 % ( bei vollem GKV Bonus )
vom Rechnungsbetrag
erreichen Sie bei vollem GKV Bonus im Rahmen der Tarifleistungen für
die zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen die rein als
kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Höherwertige Versorgung
Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ?
85 %
vom Rechnungsbetrag
werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige
Versorgung gezahlt. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den
Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, kommen diese Bonusleistungen noch oben
drauf, sodass die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut
geführtes Bonusheft wird also belohnt !
Erstattungsbeispiel
Inlays
Welche Erstattung erfolgt für Inlays?
85 %
vom Rechnungsbetrag
werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Inlayversorgungen keinen Bonus,
daher bleibt es hier bei einer Leistung von 85 %.
Erstattungsbeispiel
Leistungsumfang Keine Begrenzung
der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall, Keramik,
Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die Gebühren sind im Rahmen der
Höchstsätze erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen
zu ortsüblichen Preisen.
Verblendungen v. Kronen und Brücken Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes.
Leistungsumfang Die
zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze
für persönlich ärtztliche,für medizinisch technische und für Laborleistungen erstattungsfähig.
Implantate
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
85 %
vom Rechnungsbetrag
werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate
gezahlt. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder
Bonus 30 erhalten, kommen diese Bonusleistungen noch oben drauf, sodass
die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut geführtes Bonusheft
wird also belohnt !
Erstattungsbeispiel
Knochenaufbau Ja,
die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit
künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig,
wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme
gehören.
Funktionsanalyse Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Leistungsumfang Keine Begrenzung
der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen
Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der
Höchstsätze erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen
zu ortsüblichen Preisen.

Leistungsfähigkeit

Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt Keine Summenbegrenzung bei Unfall, unbegrenzte Leistungen ab dem 6. Kalenderjahr.
In den ersten fünf Jahren gilt eine Summenbegrenzung von
insgesamt 1.000,- EUR Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
insgesamt 2.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten zwei Kalenderjahren
insgesamt 3.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren
insgesamt 4.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten vier Kalenderjahren
insgesamt 5.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten fünf Kalenderjahren
Heil- und Kostenplan Ja,
für den Tarif ZG Plus ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein
Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen
Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden ! Bei Nichtvorlage eines HKP
vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 EUR übersteigende Teil der
erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.
Wartezeit für Zahnbehandlung 8 Monate Wartezeit bei Leistungen für Kunststofffüllungen / Zahnreinigung und Prophylaxe.
Wartezeit für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit
Mindestversicherungsdauer 2 Kalenderjahre
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? JA, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung
durchgeführt gelten die selben Leistungen, allerdings werden, da GKV
Leistungen nicht genutzt wurden bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 %
des Rechnungsbetrages als fiktive GKV Vorleistung von den tariflichen
Leistungen abgezogen. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder
98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.

Zusatzleistungen

Wartezeit für Zusatzleistungen 8 Monate Wartezeit
Art der Zusatzleistung Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie.
Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie.

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Die
Beitragsraten richten sich nach der Beitragsgruppe des erreichten
Alters. Als erreichtes Alter gilt der Unterschied zwischen dem
Geburtsjahr und dem laufenden Kalenderjahr. Für Personen die das 14.,
21., 35., 50., Lebensjahr vollenden ist vom Beginn des nächsten Monats
an der ihrem Lebensalter entsprechende Neubeitrag gemäß der aktuellen Beitragstabelle zu zahlen.

Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein fehlender, nicht ersetzter Zahn

also eine faktisch bestehende Zahnlücke vorhanden ist, kann diese
automatisch mitversichert werden, ohne dass ein Beitragszuschlag
erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.

Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei Zähne fehlen, so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden.

In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von:
250,- EUR im ersten, 500,- EUR im zweiten, 750,- EUR im dritten Kalenderjahr.

Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung drei Zähne fehlen, so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden.
In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von:
125,- EUR im ersten, 250,- EUR im zweiten, 375,- EUR im dritten Kalenderjahr.