Der Testsieger Tarif, Barmenia ZG, aus der Finanztest 12.2008 mit der Bewertung “sehr gut” wurde ab 02/2010 durch den neuen Tarif Barmenia ZGPlus ersetzt.
Zu den bekannten Leistungen einer Zahnzusatzversicherung wie Kronen, Brücken, Inlays und Implantaten wurden auch Zusatzleistungen wie Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung und Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen mit aufgenommen. In Kombination mit dem GKV Festkostenzuschuss können bei Regelversorgungen 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Zudem können max. 3 fehlende Zähne und bereits vorhandener Zahnersatz mitversichert werden. Beim Tarif ZGPlus gibt es generell keine Altersbeschränkung (kein Aufnahmehöchstalter). Durch die Summenbegrenzung kann beim Tarif Barmenia ZGPlus in den ersten 5 Jahren eine Erstattungsleistung von 5000 EUR in Anspruch genommen werden.
Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung Was wird bei der Zahnreinigung erstattet? |
Pro Kalenderjahr kann man folgende Leistungen bis zu einem Wert von 85 EUR abrufen. – Untersuchungen der Zaehne, des Mundes und des Kiefers auf Krankheiten, Erstellung eines Hygnienestatusses. - Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung, - Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung, - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (sog. professionelle Zahnreinigung), - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen, - Fissurenversiegelung. Mit einer max. Erstattung von 85 % (max. Rechnung des Zahnarztes bis 100 EUR), kann man i.d.R. 1 mal pro eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen. |
| Zahnbehandlung | Der Tarif ZG Plus erstattet 85 % für folgende Zahnbehandlungsmaßnahmen. - Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen sind nach den GOZ Ziffern 215 bis 217 max. zum 3,5 fachen Satz erstattungsfähig. Ebenfalls unter den 85 % Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für nicht zur Leistungspflicht der GKV zählenden a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen; c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer Kfo-Behandlung). Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entfällt die Erstattung aus dem Tarif ZG Plus. |
Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten für: |
Die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen ).
Vorhandener |
| Standard GKV Grundversorgung Welcher Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen der GKV Regelbehandlung anfallen ? |
100 % ( bei vollem GKV Bonus ) vom Rechnungsbetrag erreichen Sie bei vollem GKV Bonus im Rahmen der Tarifleistungen für die zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel |
| Höherwertige Versorgung Welche Erstattung erfolgt für Zahnersatzkosten die im Rahmen einer höherwertigen Versorgung anfallen ? |
85 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für höherwertige Versorgung gezahlt. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, kommen diese Bonusleistungen noch oben drauf, sodass die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut geführtes Bonusheft wird also belohnt ! Erstattungsbeispiel |
| Inlays Welche Erstattung erfolgt für Inlays? |
85 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Inlays gezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Inlayversorgungen keinen Bonus, daher bleibt es hier bei einer Leistung von 85 %. Erstattungsbeispiel |
| Leistungsumfang | Keine Begrenzung der Inlay-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten ( Metall, Keramik, Kunststoff ) des einzelnen Inlays. Die Gebühren sind im Rahmen der Höchstsätze erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
| Verblendungen v. Kronen und Brücken | Ja, bis einschl. des 6´er Zahnes. |
| Leistungsumfang | Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze für persönlich ärtztliche,für medizinisch technische und für Laborleistungen erstattungsfähig. |
| Implantate Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
85 % vom Rechnungsbetrag werden im Rahmen der Tarifleistungen als Erstattung für Implantate gezahlt. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, kommen diese Bonusleistungen noch oben drauf, sodass die Erstattung dann mehr als 85 % beträgt. Ein gut geführtes Bonusheft wird also belohnt ! Erstattungsbeispiel |
| Knochenaufbau | Ja, die Kosten für Augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. |
| Funktionsanalyse | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig. |
| Leistungsumfang | Keine Begrenzung der Implantat-Anzahl pro Kiefer oder der Material-Kosten des einzelnen Implantates. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze erstattungsfähig, zahntechnische Leistungen zu ortsüblichen Preisen. |
Leistungsfähigkeit |
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| Wird die Tarifleistung zu Beginn durch Summenbegrenzung gedeckelt | Keine Summenbegrenzung bei Unfall, unbegrenzte Leistungen ab dem 6. Kalenderjahr. In den ersten fünf Jahren gilt eine Summenbegrenzung von insgesamt 1.000,- EUR Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr insgesamt 2.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten zwei Kalenderjahren insgesamt 3.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren insgesamt 4.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten vier Kalenderjahren insgesamt 5.000,- EUR Erstattungsbetrag in den ersten fünf Kalenderjahren |
| Heil- und Kostenplan | Ja, für den Tarif ZG Plus ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 EUR überschreiten werden ! Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn wird der 1.000 EUR übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt. |
| Wartezeit für Zahnbehandlung | 8 Monate Wartezeit bei Leistungen für Kunststofffüllungen / Zahnreinigung und Prophylaxe. |
| Wartezeit für Zahnersatz | 8 Monate Wartezeit |
| Mindestversicherungsdauer | 2 Kalenderjahre Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | JA, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
| Arzt ohne Kassenzulassung | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt gelten die selben Leistungen, allerdings werden, da GKV Leistungen nicht genutzt wurden bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des Rechnungsbetrages als fiktive GKV Vorleistung von den tariflichen Leistungen abgezogen. Im Jahr 2008 verfügten 55.225 von 55.801 oder 98,97 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
Zusatzleistungen |
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| Wartezeit für Zusatzleistungen | 8 Monate Wartezeit |
| Art der Zusatzleistung | Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie. Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie. Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein fehlender, nicht ersetzter Zahn also eine faktisch bestehende Zahnlücke vorhanden ist, kann diese Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung zwei Zähne fehlen, so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden. In den ersten Jahren gilt dann eine Leistungsstaffel von: Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung drei Zähne fehlen, so können auch diese bestehenden Zahnlücken mitversichert werden. |
