- 85 % für Zahnersatz einschließlich Implantate, Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik (Vom Erstattungsbeitrag wird die Vorleistung der GKV abgezogen.)
- 85 % Inlays und Kuststofffüllungen (Vom Erstattungsbeitrag wird die Vorleistung der GKV abgezogen.)
- 85 % Wurzel- und Parodontosebehandlung (Wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht.)
- 85 % Aufbissschienen, die außerhalb einer kieferorthopädischen Behandlung eingesetzt werden. (Wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht.)
- 85 % Akupunktur zur Schmerztherapie und bei Anästhesie. (Wenn sie mit den oben genannten Aufwendungen im direkten Zusammenhang stehen.)
- 85 % zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen bis 85 EUR im Kalenderjahr.
- Gebühren sind innerhalb des Gebührenrahmens der Gebührenordnung für Zahnärzte (z. B. persönliche zahnärztliche Leistungen 3.5fach) erstattungsfähig.